GGVSEB
📘 GGVSEB – Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Definition:
Die GGVSEB ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Beförderung gefährlicher Güter auf den Verkehrswegen Straße, Schiene und Binnengewässern regelt. Sie setzt internationale Vorschriften wie das ADR, RID und ADN in nationales Recht um und ergänzt diese durch spezifische Anforderungen für Deutschland.
🧭 Zweck und Geltungsbereich
- Die GGVSEB dient der Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter.
- Sie gilt für:
- Straßenverkehr (LKW, Transporter)
- Eisenbahnverkehr
- Binnenschifffahrt (z. B. Tank- und Frachtschiffe)
- Sie betrifft sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Transporte innerhalb der EU.
📚 Inhalte der GGVSEB
Die Verordnung enthält unter anderem:
1. Begriffsbestimmungen (§ 2)
- Definitionen für Beteiligte wie Absender, Befüller, Verlader, Verpacker, Fahrer, Empfänger usw.
2. Pflichten der Beteiligten (§§ 17–34)
- Jeder Beteiligte hat spezifische Aufgaben:
- Absender: korrekte Dokumentation und Kennzeichnung
- Beförderer: Kontrolle der Ladung und Ausrüstung
- Fahrer: Einhaltung von Sicherheitsregeln, Mitführen von Ausrüstung
- Verlader: Prüfung der Kennzeichnung und Verpackung
- Empfänger: Annahme und Kontrolle der Lieferung
3. Fahrwegbestimmungen (§ 35)
- Besonders gefährliche Güter dürfen nur auf Autobahnen transportiert werden.
- Abweichungen sind nur bei unzumutbarer Streckenführung erlaubt und müssen genehmigt werden.
4. Sicherheitsvorgaben (§§ 20, 36)
- Vorschriften zur Ausrüstung (Feuerlöscher, Warnzeichen, Schutzkleidung)
- Regelungen zur Kennzeichnung (Warntafeln, Gefahrzettel)
- Verhalten im Notfall: Motor abstellen, Rauchverbot, Behörden informieren
5. Bußgeldvorschriften (§ 37)
- Verstöße gegen die GGVSEB gelten als Ordnungswidrigkeit.
- Typische Bußgelder:
- Fehlende Ausrüstung: bis 500 €
- Missachtung von Fahrwegbestimmungen: bis 1.000 €
- Transport ohne Unterweisung: bis 1.500 €
🔄 Aktualisierung und Bezug zum ADR
- Die GGVSEB wird regelmäßig angepasst, zuletzt durch die 15. Änderungsverordnung vom Juni 2025 .
- Änderungen im internationalen ADR/RID/ADN werden alle zwei Jahre in die GGVSEB übernommen.
- Die aktuelle Fassung berücksichtigt die ADR 2025, RID 2025 und ADN 2025.
📌 Besonderheiten für LKW-Fahrer
- Pflicht zur Unterweisung auch bei Freistellungen (z. B. 1000-Punkte-Regel)
- Mitführungspflicht von Dokumenten und Ausrüstung
- Verantwortung bei Unfällen: Absichern, Notruf, Fahrt unterbrechen
- Fahrwegbeschränkungen für bestimmte Stoffe